Anliegen unserer Arbeit
Schulen für Erziehungshilfe gem. §9 SOFS
Förderschwerpunkt: emotionale und soziale Entwicklung
Schüler in diesem Förderschwerpunkt können Beeinträchtigungen in vielen Bereichen aufweisen, die einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationen und Ausprägungen auftreten, z.B. im emotionalen Bereich (Steuerungsmängel, Aggressivität, Ängstlichkeit, Frustrationstoleranz), im Bereich der Wahrnehmung (spezifische Differenzierungsstörungen), im Bereich der Belastbarkeit (Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen; ADS), im motorischen Bereich (Hyperaktivität, Koordinations- und graphomotorische Störungen), im sozialen Bereich (Einordnungs- und Anpassungsprobleme, Aggressivität, Kompetenzmängel) oder im Leistungsbereich (Teilleistungsstörungen, Lernstörungen). Ihre Lernergebnisse sind daher unter ihrem tatsächlichen Leistungsvermögen.
Schulverweigerer haben keinen Sonderpädagogischen Förderbedarf im Sinne einer Schule für Erziehungshilfe.
Ein Wechsel an Schulen für Erziehungshilfe erfolgt gem. §16 SOFS Abs. 3 in der Regel bis zur dritten Klasse. Eine spätere Überprüfung erfolgt nur in Ausnahmefällen. Allerdings ist die Beantragung einer Beratung auch nach Klasse 3 möglich.
Wir unterrichten Kinder, die aufgrund erheblicher physischer und psychischer Störungen und ausgeprägter Auffälligkeiten im Sozial- und Leistungsverhalten in der Grund- und Oberschule nicht ausreichend gefördert werden können. Die Kinder sollen die Möglichkeit erhalten, durch Erziehung, Förderung und Therapie ihr Lern- und Sozialverhalten zu verändern. Freude am Lernen, ein besseres Kommunizieren und Kooperieren mit anderen sowie angemessene Bewältigungsmöglichkeiten von Konflikten sollen vermittelt werden.
Schwerpunkte sind dabei:
Steigerung von Konzentration und Belastbarkeit
Abbau von Aggressivität
Linderung motorischer Auffälligkeiten und unkontrollierter Gefühlsäußerungen
Verringerung von Teilleistungsschwächen
Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Regelschule:
Wir unterrichten nach dem Lehrplan der Grund- und Oberschule.
Geringe Klassenstärken (Klasse 1-4: max. 10 Schüler, Klasse 5/6: max. 12 Schüler) fördern die Erreichung des Zieles der Reintegration der Kinder in den Regelschulbereich spätestens nach Klasse 6.
Pädagogische Fachkräfte unterstützen die Unterrichtsarbeit vorrangig in den Klassen1-4.
Wir sind Ausbildungsschule für Lehramtsanwärter und Praktika sowie Ausbildungsstätte für staatlich anerkannte Erzieher/ Sozialassistenten.